Der Gartenpool- Diese rechtlichen Regelungen sollten Sie kennen

Einen eigenen Pool im Garten zu haben ist der Traum vieler Menschen. Denn er dient nicht nur der Entspannung, sondern steigert auch das gesamte Lebensgefühl. Wer sich bereits dazu entschieden hat, ein Schwimmbad bauen zu lassen, sollte trotz aller Vorfreude jedoch nicht den rechtlichen Aspekt vergessen und sollte bereits vor Baubeginn daran denken, sich über alle geltenden Regelungen zu informieren. Denn wer bereits mit dem Bau begonnen hat oder sogar schon fertig ist, kann große Probleme mit dem Bauamt bekommen wenn der Poolbau nicht angemeldet war obwohl er es hätte sein müssen. Je nach Bundesland gelten hier andere Regelungen, jedoch sind Schwimmbecken mit einem Volumen bis zu 100 m³ üblicherweise bewilligungsfrei. Dennoch ist es ratsam, sich beim örtlichen Bauamt zu informieren, was alles angemeldet werden muss und welche Regelungen bezüglich des vorgeschriebenen Abstands zur Nachbargrenze gelten. Auf manchen Grundstücken wird der Bau eines Pools aber auch aufgrund von Landwirtschaft, Denkmalschutz oder Naturschutzgebieten nicht genehmigt.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass jeder Poolbesitzer für die Sicherheit seines Pools Sorge trägt und dafür verantwortlich ist, dass hier nichts passiert Dies gilt auch für unbefugtes Betreten des Pools, beispielsweise durch Nachbarskinder oder Betrunkene, die nachts eine Runde in einem fremden Pool schwimmen wollen. Daher ist es sehr wichtig, den Pool ausreichend zu sichern und am besten bei Nichtbenutzung abzudecken- selbst wenn man selbst keine Kinder hat.

Bei Pools mit Schwimmbadüberdachung ist es ratsam, diese in der Gebäude-, Haftpflicht- oder Glasversicherung eintragen zu lassen, denn dann bekommt man Schäden durch Sturm oder Hagel von der Versicherung erstattet.